9 U 156/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-10-28, 9 U 156/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 156/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-28
Aktenzeichen: 9 U 156/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1028.9U156.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.08.2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 104/01 - in der mit Beschluss vom 30.08.2005 berichtigten Fassung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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