Oberlandesgericht Köln, 2005-11-01, 18 U 28/05

18 U 28/05Obergericht01.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 28/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-01

Aktenzeichen: 18 U 28/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1101.18U28.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 18.01.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Aachen (8 O 401/02) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits in zweiter Instanz werden den Beklagten zu 70 %, dem Kläger zu 30 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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