17 W 139/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-11-07, 17 W 139/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-11-07, 17 W 139/05
17 W 139/05Obergericht07.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 139/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-07
Aktenzeichen: 17 W 139/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1107.17W139.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat Rechtsanwältin B L, M-Straße 1 c, xxxxx C zu tragen.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: bis zu 300,00 EUR
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