13 U 113/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-11-09, 13 U 113/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-11-09, 13 U 113/05
13 U 113/05Obergericht09.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 113/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-09
Aktenzeichen: 13 U 113/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1109.13U113.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.05.2005 – 15 O 335/04 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 19.05.2004 – 04-4755986-0-9 – wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte € 19.269,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2002 an die Klägerin zu zahlen hat.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, weitere 17.540,14 € an die Klägerin zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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