Oberlandesgericht Köln, 2005-11-09, 13 U 113/05

13 U 113/05Obergericht09.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 113/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-09

Aktenzeichen: 13 U 113/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1109.13U113.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.05.2005 – 15 O 335/04 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 19.05.2004 – 04-4755986-0-9 – wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte € 19.269,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2002 an die Klägerin zu zahlen hat.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, weitere 17.540,14 € an die Klägerin zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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