17 W 233/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-11-14, 17 W 233/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-11-14, 17 W 233/05
17 W 233/05Obergericht14.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 233/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-14
Aktenzeichen: 17 W 233/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1114.17W233.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 02. September 2005 - 20 O 119/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 05. Juli 2005 sind von der Beklagten 1.041,70 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05. Juli 2005 an den Kläger zu erstatten. In diesem Betrag sind 453,00 EUR Ge-richtskosten enthalten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 522,00 EUR
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