Oberlandesgericht Köln, 2005-11-18, 82 Ss 57/05

82 Ss 57/05Obergericht18.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 82 Ss 57/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-18

Aktenzeichen: 82 Ss 57/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1118.82SS57.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Verhängung des Fahrverbots entfällt.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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