Oberlandesgericht Köln, 2005-11-22, 2 Ws 574/05

2 Ws 574/05Obergericht22.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 574/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-22

Aktenzeichen: 2 Ws 574/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1122.2WS574.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 119

Tenor

Die Verfügung des Vorsitzenden der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 28.06.2005 wird wie folgt abgeändert:

Die Herausgabe eines T-Shirts mit der Aufschrift "B." durch den Leiter der Justizvollzugsanstalt Köln an den Angeklagten wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Angeklagte.

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