9 U 210/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-11-22, 9 U 210/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 210/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-22
Aktenzeichen: 9 U 210/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1122.9U210.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4.11.2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 24 O 269/99, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin oder der Drittwiderbeklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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