Oberlandesgericht Köln, 2005-11-23, 27 UF 34/05

27 UF 34/05Obergericht23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 UF 34/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: 27 UF 34/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1123.27UF34.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das am 27.1.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Familiengericht- Schleiden teilweise abgeändert.

Die Genehmigung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in dem am 17.7.2003 vor dem Notar T. in H. geschlossenen notariellen Vertrag (UR Nr. xxxx/2003) wird abgelehnt.

Zu Lasten der Anwartschaften des Antragsgegners auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften bei der E. U. AG werden monatliche Versorgungsanwartschaften i.H.v. 510,30 €, bezogen den 30.11.2003, begründet auf dem Rentenversicherungskonto der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer xx xxxxxx J xxx.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 2.000 € festgesetzt.

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