17 W 253/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-11-24, 17 W 253/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-11-24, 17 W 253/05
17 W 253/05Obergericht24.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 253/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-24
Aktenzeichen: 17 W 253/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1124.17W253.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der beiden Schuldner wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 22. August 2005 - 81 O 27/01 SH I - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 05. Juli 2005 sind von den Schuldnern als Gesamtschuldner an Kosten 827,54 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21. Juli 2005 an die Gläubigerin zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 817,80 EUR.
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