Oberlandesgericht Köln, 2005-11-25, 6 U 129/05

6 U 129/05Obergericht25.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 129/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-25

Aktenzeichen: 6 U 129/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1125.6U129.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 8 Abs. 2

Tenor

Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 24. Juni 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 73/05 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 18. August 2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass von den Kosten des Verfahrens erster Instanz die Antragstellerin 4/13 und die Antragsgegner zu 1. bis 3. jeweils 3/13 tragen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird unter gleichzeitiger Abänderung der Streitwertfestsetzung im Beschluss des Senats vom 7. September 2005 auf 61.538 EUR festgesetzt.

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