6 U 54/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-11-25, 6 U 54/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 54/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-25
Aktenzeichen: 6 U 54/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1125.6U54.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 151, 315, 339
Tenor
1.)
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.2.2005 verkündete Teilurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 55/04 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.2.2004 zu zahlen.
Im übrigen wird der Klageantrag zu 1) abgewiesen.
2.)
Die weitergehende Berufung der Klägerin sowie die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
3.)
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Entscheidung über die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleibt dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.
4.)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.)
Die Revision wird nicht zugelassen.
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