Oberlandesgericht Köln, 2005-11-29, 22 U 105/05

22 U 105/05Obergericht29.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 105/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-29

Aktenzeichen: 22 U 105/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1129.22U105.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 27.05.2005 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 30 O 467/03 - werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 94 v.H. und die Beklagten als Gesamtschuldner 6 v.H. .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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