2 U 76/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-01, 2 U 76/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-12-01, 2 U 76/05
2 U 76/05Obergericht01.12.2005
Regest
1. Im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen einer Pflichtverletzung des früheren Insolvenzverwalters hat das Zivilgericht auch Fragen zu prüfen, die primär in den Zuständigkeitsbereich der Insolvenzgerichte falle (z.B. Umfang des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters). 2. Der Insolvenzverwalter darf keine Hilfskräfte auf Kosten der Insolvenzmasse mit Arbeiten beauftragen, die zu den üblichen Aufgaben eines Insolvenzverwalters gehören und von ihm bzw. seinem Personal zu erledigen sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 76/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-01
Aktenzeichen: 2 U 76/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1201.2U76.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: InsO § 60; InsVV § 4
Leitsätze
Im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen einer Pflichtverletzung des früheren Insolvenzverwalters hat das Zivilgericht auch Fragen zu prüfen, die primär in den Zuständigkeitsbereich der Insolvenzgerichte falle (z.B. Umfang des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters).
Der Insolvenzverwalter darf keine Hilfskräfte auf Kosten der Insolvenzmasse mit Arbeiten beauftragen, die zu den üblichen Aufgaben eines Insolvenzverwalters gehören und von ihm bzw. seinem Personal zu erledigen sind.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten vom 17. Juni 2005 gegen das am
- Mai 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 2 O 500/04 – durch einstimmigen Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Beklagte erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 20. Dezember 2005 Stellung zu nehmen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Frist nicht gerechnet werden kann.
Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 8.078,00 € fest-zusetzen. Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu bis zum 20. Dezember 2005 Stellung zu nehmen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.