16 W 31/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-02, 16 W 31/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 31/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-02
Aktenzeichen: 16 W 31/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1202.16W31.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 20.09.2005 - 9 O 182/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter Ziffer II. des angefochtenen Beschlusses die Wendung "von bis zu 10,000,00 EUR" durch die Wendung "von 10.000,00 EUR" ersetzt wird.
Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.