Oberlandesgericht Köln, 2005-12-02, 16 W 31/05

16 W 31/05Obergericht02.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 31/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-02

Aktenzeichen: 16 W 31/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1202.16W31.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 20.09.2005 - 9 O 182/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter Ziffer II. des angefochtenen Beschlusses die Wendung "von bis zu 10,000,00 EUR" durch die Wendung "von 10.000,00 EUR" ersetzt wird.

Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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