17 W 232/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-05, 17 W 232/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-12-05, 17 W 232/05
17 W 232/05Obergericht05.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 232/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-05
Aktenzeichen: 17 W 232/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1205.17W232.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 2. September 2005 - 26 O 186/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 20. Juli 2005 sind von der Beklagten 1.148,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11. August 2005 an die Klägerin zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 450,00 Euro - 187,50 Euro = 262,50 Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.