2 U 89/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-14, 2 U 89/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 89/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-14
Aktenzeichen: 2 U 89/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1214.2U89.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des beklagten Landes vom 1. August 2005 gegen das am 13. Juli 2005 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 372/04 – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Das beklagte Land erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 10. Januar 2006 Stellung zu nehmen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Frist nicht gerechnet werden kann.
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