27 WF 231/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-15, 27 WF 231/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-12-15, 27 WF 231/05
27 WF 231/05Obergericht15.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 231/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-15
Aktenzeichen: 27 WF 231/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1215.27WF231.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 22.11.2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 7.11.2005 wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und auf Vorlage einer Verdienstbescheinigung für Oktober 2005 richtet. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
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