27 WF 126/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-19, 27 WF 126/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-12-19, 27 WF 126/05
27 WF 126/05Obergericht19.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 126/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-19
Aktenzeichen: 27 WF 126/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1219.27WF126.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 17. Juli 2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 7. Juli 2005 (32 F 340/04) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Vergütungsfestsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 22. April 2005 (32 F 340/04) wird aufgehoben, soweit dem Festsetzungsantrag der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 26. November 2004 nicht entsprochen worden ist. Insoweit ist über den Antrag nach Maßgabe dieses Beschlusses neu zu entscheiden.
Das Verfahren in beiden Instanzen ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet; § 33 Abs. 9 RVG.
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