Oberlandesgericht Köln, 2006-05-03, 5 U 216/02

5 U 216/02Obergericht03.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 216/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-03

Aktenzeichen: 5 U 216/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0503.5U216.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Oktober 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 258/00 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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