9 U 219/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-05-09, 9 U 219/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 219/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-09
Aktenzeichen: 9 U 219/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0509.9U219.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
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Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen.
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