9 U 64/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-05-09, 9 U 64/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 64/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-09
Aktenzeichen: 9 U 64/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0509.9U64.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.02.2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 227/04 – abgeändert und wie folgt neu
gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.026,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.05.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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