6 W 52/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-05-10, 6 W 52/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 52/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-10
Aktenzeichen: 6 W 52/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0510.6W52.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO § 809; StGB §§ 53 ff
Tenor
Auf die Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15. März 2006 (31 O 708/04 SH I) teilweise abgeändert und das verhängte Ordnungsgeld auf
45.000,00 €
(Fünfundvierzigtausend Euro)
herabgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu 3/4 der Beschwerdeführerin und zu 1/4 der Beschwerdegegnerin auferlegt.
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