19 U 37/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-05-17, 19 U 37/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 37/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-17
Aktenzeichen: 19 U 37/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0517.19U37.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Der Antrag des Beklagten zu 1.) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
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Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten zu 1.) gegen das am 25.01.2006 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln (16 O 479/04) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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Der Beklagte zu 1.) erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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