Oberlandesgericht Köln, 2006-05-30, 3 U 164/05

3 U 164/05Obergericht30.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 164/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-30

Aktenzeichen: 3 U 164/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0530.3U164.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25.08.2005 (83 0 61/05) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahren werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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