14 U 27/04•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-01, 14 U 27/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 U 27/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-01
Aktenzeichen: 14 U 27/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0601.14U27.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.09.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 8 O 161/02 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische unbedingte, unbefristete Bürgschaft eines als Steuer- und Zollbürge zugelassenen inländischen Kreditinstituts zu erbringen.
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