2 U 45/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-12, 2 U 45/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 45/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-12
Aktenzeichen: 2 U 45/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0612.2U45.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin vom 11. April 2006 gegen das am 16. März 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 506/05 – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 3. Juli 2006 Stellung zu nehmen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Frist zur Stellungnahme nicht gerechnet werden kann.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.