2 U 26/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-14, 2 U 26/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 26/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-14
Aktenzeichen: 2 U 26/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0614.2U26.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Januar 2005 verkündete Urteil der 15. Zi-vilkammer des Landgerichts Köln, 15 O 553/04, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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