20 U 11/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-20, 20 U 11/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 11/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-20
Aktenzeichen: 20 U 11/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0620.20U11.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.12.2004 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 193/04 - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 50.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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