6 U 201/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-23, 6 U 201/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 201/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-23
Aktenzeichen: 6 U 201/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0623.6U201.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und ihrer Streithelfer wird das am 06.10.2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 211/05 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder ihre Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.