Oberlandesgericht Köln, 2006-07-04, 16 Wx 122/06

16 Wx 122/06Obergericht04.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 122/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-04

Aktenzeichen: 16 Wx 122/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0704.16WX122.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.04.2006 – 29 T 112/05 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in das Rubrum des Beschlusses vom 24.04.2006 noch aufgenommen werden

die übrigen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft,

Zustellungsbevollmächtigter: Verwalter Rechtsanwalt C, D-Straße 2, ##### N,

als weitere Beteiligte.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt: 10.000,- €.

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