Oberlandesgericht Köln, 2006-07-04, 22 U 13/06

22 U 13/06Obergericht04.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 13/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-04

Aktenzeichen: 22 U 13/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0704.22U13.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.12.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – AZ: 10 O 374/05 – abgeändert und wie folgt neugefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.604, 25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.3.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt; die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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