Oberlandesgericht Köln, 2006-07-07, 6 U 35/06

6 U 35/06Obergericht07.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 35/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-07

Aktenzeichen: 6 U 35/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0707.6U35.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 4 Nr. 11; RettG NRW §§ 6, 13, 14, 17, 18 ff.; BayRDG Art. 13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.01.2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 74/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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