Oberlandesgericht Köln, 2006-07-11, 15 U 30/06

15 U 30/06Obergericht11.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 30/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-11

Aktenzeichen: 15 U 30/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0711.15U30.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.01.2006 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 420/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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