19 W 37/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-07-14, 19 W 37/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 37/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-14
Aktenzeichen: 19 W 37/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0714.19W37.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 09.02.2006 (2 O 657/05) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.06.2006 abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefasst:
Dem Kläger wird für die Klage Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. bewilligt, soweit er die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 11.175,33 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2004 an ihn begehrt.
Im Übrigen wird das Prozesskostenhilfegesuch zurückgewiesen.
Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird um die Hälfte ermäßigt.
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