Oberlandesgericht Köln, 2006-07-14, 6 U 34/06

6 U 34/06Obergericht14.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 34/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-14

Aktenzeichen: 6 U 34/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0714.6U34.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.12.2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 792/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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