17 W 96/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-07-20, 17 W 96/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 96/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-20
Aktenzeichen: 17 W 96/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0720.17W96.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses des Rechtspflegers vom 09. Mai 2006 – LG Köln 33 O 309/05 – wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 01. März 2006 – 33 O 309/05 - insoweit aufgehoben, als mehr als 2.206,32 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14. Januar 2006 festgesetzt worden sind.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – nach Maßgabe der folgenden Gründe an den Rechtspfleger zurückgegeben.
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