2 Ws 343/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-01, 2 Ws 343/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-08-01, 2 Ws 343/06
2 Ws 343/06Obergericht01.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 343/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-01
Aktenzeichen: 2 Ws 343/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0801.2WS343.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen vom 12.06.2006 - 33 b StVK 402/06 - wird aufgehoben.
Die Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe aus dem
Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 08.10.2003 – 12
KLs 7/03(8) – nach Verbüßung der Hälfte der Strafe wird
abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Verurteilte zu
tragen.
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