17 W 136/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-07, 17 W 136/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-08-07, 17 W 136/06
17 W 136/06Obergericht07.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 136/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-07
Aktenzeichen: 17 W 136/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0807.17W136.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Aachen vom 10.01.2006 in der Fassung des Teil-Abhilfebeschlusses vom 03.04.2006 – AZ jeweils: 1 O 468/03 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Urteils des Landgerichts Aachen vom 29.01.2004 sowie der Urteile des Oberlandesgerichts Köln vom 16.06.2004 und vom 02.02.2005 sowie des Beschlusses des BGH vom 27.09.2005 sind von der Klägerin an Kosten 7.424,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 04.02.2004 aus 2.847,20 € sowie seit dem 23.06.2004 aus 2.767,60 € sowie seit dem 10.02.2005 aus 1.809,60 € an die Beklagte zu erstatten.
Das weiter gehende Festsetzungsgesuch der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Gegenstandswert für die Beschwerde: 1.136,85 €
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