Oberlandesgericht Köln, 2006-08-16, 13 U 211/05

13 U 211/05Obergericht16.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 211/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-16

Aktenzeichen: 13 U 211/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0816.13U211.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. November 2005 - 3 O 130/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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