12 UF 53/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-21, 12 UF 53/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-08-21, 12 UF 53/06
12 UF 53/06Obergericht21.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 UF 53/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-21
Aktenzeichen: 12 UF 53/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0821.12UF53.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Das als sofortige Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel des Antragstellers gegen den am 8. 8. 2006 verkündeten Beschluß des Amtsgerichts -Familiengericht- Jülich ( 10 F 369 / 06 ) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 .- € festgesetzt.
Der Antrag des Antragstellers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, wird ebenfalls zurückgewiesen.
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