Oberlandesgericht Köln, 2006-08-29, 15 U 39/06

15 U 39/06Obergericht29.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 39/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-29

Aktenzeichen: 15 U 39/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0829.15U39.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 09.02.2006 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 30 O 352/04 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das in dem Feststellungstenor des angefochtenen Urteils enthaltene Wort "insbesondere" durch das Wort "nämlich" ersetzt wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagten je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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