15 U 39/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-29, 15 U 39/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 39/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-29
Aktenzeichen: 15 U 39/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0829.15U39.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 09.02.2006 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 30 O 352/04 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das in dem Feststellungstenor des angefochtenen Urteils enthaltene Wort "insbesondere" durch das Wort "nämlich" ersetzt wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagten je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.