2 U 3/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-31, 2 U 3/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-08-31, 2 U 3/06
2 U 3/06Obergericht31.08.2006
Regest
Die an ein Energieversorgungsunternehmen erbrachten fälligen Zahlungen zur Abwendung einer in Aussicht gestellten Sperre der Versorgungsleistungen unterliegt nicht aus dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung ("Druckzahlung") der Anfechtung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 3/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-31
Aktenzeichen: 2 U 3/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0831.2U3.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: InsO §§ 131, 133; AVB § 33 II
Leitsätze
Die an ein Energieversorgungsunternehmen erbrachten fälligen Zahlungen zur Abwendung einer in Aussicht gestellten Sperre der Versorgungsleistungen unterliegt nicht aus dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung ("Druckzahlung") der Anfechtung.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers vom 5. Januar 2006 gegen das am
- Dezember 2005 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen – 43 O 103/05 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 27. September 2006 Stellung zu nehmen.
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