27 UF 198/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-09-04, 27 UF 198/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-09-04, 27 UF 198/06
27 UF 198/06Obergericht04.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 198/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-04
Aktenzeichen: 27 UF 198/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0904.27UF198.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Es wird angeordnet, dass das Kind I. U. H. unverzüglich aus der derzeitigen Pflegefamilie in die Obhut der Eheleute W. und S. I., C. Straße 33, xxxx O.-T. zurückgeführt wird und dort bis zur Entscheidung des Senats in Hauptsache verbleibt.
Das Kreisjugendamt des S.-T.-Kreises wird ermächtigt, erforderlichenfalls unter Mithilfe eines Gerichtsvollzieher die Rückführung des Kindes vorzunehmen.
Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, einfache Gewalt anzuwenden und gegebenenfalls die Polizei und einen Schlosser hinzuzuziehen.
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