2 U 22/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-09-04, 2 U 22/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 22/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-04
Aktenzeichen: 2 U 22/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0904.2U22.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Februar 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 371/05 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 73.328,78 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 20. Juli 2004 zu zahlen.
Das beklagte Land hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem beklagten Land wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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