Oberlandesgericht Köln, 2006-09-15, 6 U 89/06

6 U 89/06Obergericht15.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 89/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-15

Aktenzeichen: 6 U 89/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0915.6U89.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.03.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 107/05 – wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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