22 U 63/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-09-19, 22 U 63/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 63/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-19
Aktenzeichen: 22 U 63/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0919.22U63.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 16.3.2006 - 12 O 104/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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