12 U 36/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-10-05, 12 U 36/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 36/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-05
Aktenzeichen: 12 U 36/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1005.12U36.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 01.03.2006 – 16 O 31/05 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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