Oberlandesgericht Köln, 2006-10-12, 15 U 58/06

15 U 58/06Obergericht12.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 58/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-12

Aktenzeichen: 15 U 58/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1012.15U58.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten gegen das am 16.03.2006 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 126/05 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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