Oberlandesgericht Köln, 2006-10-18, 13 U 216/05

13 U 216/05Obergericht18.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 216/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-18

Aktenzeichen: 13 U 216/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1018.13U216.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.11.2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 144/05 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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